SICHERHEIT
FÜR NORDRHEIN-WESTFALEN

Landtagswahl 2027 am 25. April 2027

Landtag NRW

Landtagswahl am 25. April 2027

Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat mit Kabinettsbeschluss vom 24. Februar 2026 den Wahltag für die Landtagswahl NRW 2027 auf Sonntag, den 25. April 2027, festgesetzt.

Wahlberechtigung für die Landtagswahl NRW 2027

Sie sind in Nordrhein-Westfalen wahlberechtigt, wenn Sie:

  • Deutsche/ Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind
  • mindestens 16 Jahre alt sind und
  • seit dem 09.04.2027 in Nordrhein-Westfalen wohnen bzw. bei mehreren Wohnungen mit Hauptwohnsitz gemeldet sind oder
  • sich sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Landes haben.

Neu: Ab der nächsten Landtagswahl 2027 in NRW können deutsche Jugendliche bereits ab 16 Jahren ihre Stimme abgeben. Dies wurde durch ein verfassungsänderndes Gesetz ermöglicht, das der Landtag Nordrhein-Westfalen am 17. Dezember 2025 beschlossen hat. Dadurch wächst die Zahl der Wahlberechtigten in NRW um rund 300.000 auf insgesamt etwa 12,9 Millionen.